Achtung Strafen werden ausgestellt!

Gemeinde beauftragt Sicherheitsdienst für Überwachung von Parken, Leinenzwang und Hundekotaufnahmepflicht

Die Gemeinde hat den Sicherheitsdienst SAÖ Dienstleistungsunternehmen KG beauftragt, die Einhaltung der örtlichen Vorschriften bezüglich des Parkens, des Leinenzwangs für Hunde und der Hundekotaufnahmepflicht zu überwachen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und für mehr Ordnung und Sauberkeit in den öffentlichen Bereichen zu sorgen.

Parken: Der Sicherheitsdienst wird insbesondere den Bereich der öffentlichen Parkplätze und Straßen überwachen, um illegales Parken zu verhindern. Dies umfasst beispielsweise das Parken auf Gehwegen und Gehsteigen, Fahrradwegen oder in Bereichen, die für den fließenden Verkehr bestimmt sind. Hier wird auf § 24 Abs. 3 lit d der Straßenverkehrsordnung verwiesen: „Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten: auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben“.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Parkvorschriften mit Bußgeldern belegt werden können, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

In weitere Folge wird ein Parkraumbewirtschaftungskonzept erarbeitet. Die Einführung sorgt für eine gerechte Verteilung der Parkflächen, fördert den Einsatz umweltfreundlicher Verkehrsmittel, verhindert Dauerparken und kann deshalb zu einer besseren Lebensqualität in unserer Gemeinde führen. Durch die Kombination von digitalen Lösungen, differenzierten Gebühren und einem Mobilitätskonzept wird die Gemeinde die Herausforderungen des Verkehrs effektiv meistern und gleichzeitig den Bedürfnissen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.

Leinenzwang für Hunde: Auf Wegen und in anderen Bereichen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, gilt der Leinenzwang für Hunde. Der Sicherheitsdienst wird dafür sorgen, dass Hundehalter ihren Tieren nur in den dafür vorgesehenen Zonen Freilauf gewähren und diese an der Leine führen, wo dies vorgeschrieben ist. Dies dient nicht nur der Sicherheit der Hunde, sondern auch dem Schutz von Menschen, insbesondere Kindern und älteren Personen.

Hundekotaufnahmepflicht: Eine weitere Maßnahme betrifft die Pflicht zur Hundekotbeseitigung. Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere auf öffentlichen Flächen umgehend zu beseitigen. Der Sicherheitsdienst wird die Einhaltung dieser Regelung überwachen und bei Verstößen entsprechende Verwarnungen oder Bußgelder aussprechen. Die Gemeinde stellt an vielen Stellen sogenannte „Hundekotbeutelspender“ zur Verfügung, um den Hundebesitzern die Einhaltung der Vorschrift zu erleichtern.

 


Ziel der Maßnahmen: Die Gemeinde erhofft sich von diesen Maßnahmen eine spürbare Verbesserung des öffentlichen Lebens und ein respektvolles Miteinander in der Nachbarschaft. Besonders im Hinblick auf den Tierschutz, die öffentliche Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger wird ein solches Vorgehen als notwendig erachtet. Der Sicherheitsdienst wird durch Präsenz vor Ort sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Auch wenn in der Vergangenheit oft großzügig verfahren wurde, heißt das nicht, dass keine Verstöße vorlagen, sondern lediglich, dass diese bislang nicht geahndet wurden. Aufgrund der zunehmenden Beschwerden wurde nun eine Verschärfung der Maßnahmen als notwendig angesehen.

 

Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, aktiv an einer sauberen und sicheren Umgebung mitzuwirken und sich an die bestehenden Regelungen zu halten, um entbehrliche Konflikte zu vermeiden.