Ortslegalisator
Josef Krallinger
Ortslegalisator
0650/ 812 3612 bitte um Terminvereinbarung
Der Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also:
- Verträge für Grund- und Wohnungserwerb
- Pfandurkunden, Schuldscheine, Löschungserklärungen
- Kaufvereinbarungen, Freistellungserklärungen
- Übergabeverträge, Rangordnungserklärungen,
Schenkungsverträge, etc.
zuständig.
Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig!


