Ortslegalisator

Josef Krallinger

Ortslegalisator

 0650/ 812 3612  bitte um Terminvereinbarung

 


Der Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also:

  •     Verträge für Grund- und Wohnungserwerb
  •     Pfandurkunden, Schuldscheine, Löschungserklärungen
  •     Kaufvereinbarungen, Freistellungserklärungen
  •     Übergabeverträge, Rangordnungserklärungen,
        Schenkungsverträge, etc. 

        zuständig.

Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundesland Tirol gültig!