Freizeitticket
Richtlinien für die Förderung des Freizeittickets:
1. Der Erziehungsberechtigte muss den Antrag stellen.
2. Die Förderung gilt für Kinder bzw. Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Volders. Die Definition von Kindern bzw. Jugendlichen ergibt sich aus den jeweiligen Altersbestimmungen bzw. entsprechenden Bestimmungen der Karten- bzw. Ticketanbieter.
3. Der Zuschuss in Höhe von € 30,--wird pro Jahr für das Freizeitticket gewährt.
4. Dieses Ansuchen ist im Gemeindeamt Volders abzugeben. Gleichzeitig muss die Saisonkarte bzw. das Ticket vorgelegt werden. Der Förderbetrag wird auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
5. Es besteht kein Förderanspruch.