Heizkostenzuschuss 2026

Das Amt der Tiroler Landesregierung informiert:

Heizkostenzuschuss 2026/2027 mit mehr Unterstützung und weniger Bürokratie

  • Antragsfrist für Zuschuss 2026/2027 startet im Mai
  • 250 Euro für einkommensschwächere Haushalte
  • Erhöhte Einkommensgrenzen: Mehr Menschen profitieren von Zuschuss
  • Wöchentliches Update „Vereinfachung & Entbürokratisierung“: einfachere Antragstellung für BürgerInnen, effizientere Abwicklung für Verwaltung
  • Zuschuss wird ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison ausbezahlt
  • Informationen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss - inkl. Heizkostenzuschuss-Rechner

Heizkosten belasten gerade einkommensschwächere Haushalte – nicht zuletzt sorgt die aktuelle weltpolitische Lage und damit einhergehende Auswirkungen auf den Energiemarkt bei vielen Menschen für Unsicherheit. Gerade dann, wenn jeder Euro zählt, braucht es rasche und unkomplizierte Unterstützung. Das Land Tirol setzt den bewährten Heizkostenzuschuss auch für die Heizperiode 2026/2027 fort und spricht mit höheren Einkommensgrenzen noch mehr Menschen an. Zudem wurde die Antragstellung im Zuge des Tirol Konvents grundlegend vereinfacht. Eine Beantragung des Zuschusses ist zwischen 1. Mai und 31. Oktober 2026 möglich. Ausbezahlt wird der Zuschuss einmalig ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

„Der Heizkostenzuschuss ist ein wichtiges und bewährtes Instrument, um niemanden in der Kälte stehen zu lassen. Mit dem Tirol Konvent setzen wir konsequent auf Entbürokratisierung und optimieren Prozesse. Die vereinfachte Antragstellung ist ein Paradebeispiel dafür, wie wir die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger auf der einen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der anderen Seite, noch serviceorientierter und effizienter gestalten. Mit den angehobenen Einkommensgrenzen profitieren zudem noch mehr Tirolerinnen und Tiroler vom Zuschuss des Landes“, betont LH Anton Mattle.

Schneller, einfacher, digitaler: Die wichtigsten Neuerungen im Detail

Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betragen nun für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.435 Euro, für zwei Personen bis zu 2.265 Euro, für drei Personen bis zu 2.665 Euro und für vier Personen bis zu 2.965 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 300 Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 250 Euro pro Haushalt.

Ob Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss besteht, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Heizkostenzuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung.

Die Einreichung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular auf der genannten Website, wobei auch eine analoge Antragstellung weiterhin möglich ist. Es müssen keine Unterlagen oder Nachweise mehr verpflichtend eingereicht werden. Bei den Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres müssen AntragstellerInnen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden Überprüfungen durchgeführt – es können Unterlagen beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin angefordert werden.

Einfachere Beantragung für EmpfängerInnen des Zuschusses im Vorjahr

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen. 

Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die bereits den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Tiroler Hilfswerk bietet auch Online-Beratungen an

Jene, die Unterstützung benötigen, können sich an ihre Standortgemeinde oder an das Tiroler Hilfswerk in Innsbruck wenden. Neben Vor-Ort-Beratungen bietet das Tiroler Hilfswerk auch Online-Beratungen an. Termine für eine Beratung via Video oder Telefon können einfach und unkompliziert via Online-Terminvereinbarung des Landes gebucht werden.

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden sich ab 1. Mai 2026 unter www.tirol.gv.at/heizkostenschuss. Eine Beantragung ist auch über das Landes-Online-Portal „Digital Service Tirol“ möglich.