Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung des Landes Tirol
Das Land Tirol fördert die Errichtung von Wohnungen (Neu-, Zu-, Ein- oder Umbau) in nicht verdichteter Bauweise (Eigenheimen) nach Maßgabe der zur Vefügung stehenden Mittel und entsprechend der Dringlichkeit des zu fördernden Vorhabens. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch!
Von der Förderung sind ausgeschlossen: Eigenheime (Wohnungen), die nicht zur Befriedigung des regelmäßigen Wohnbedürfnisses der Bewohner bestimmt sind (z.Bsp. Ferien-, Vorsorgewohnungen, etc.)
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landes Tirol / Wohnbauförderung!